Persönliche Assistenz

Durch das Bundesteilhabegesetz haben Menschen mit Behinderung seit 2020 einen Rechtsanspruch auf Assistenz. Die rechtliche Grundlage für die Assistenzleistungen im Bereich „Soziale Teilhabe“ ist das Sozialgesetzbuch IX, Paragrafen 78 und 81 (SGB IX, § 78 und 81).
Persönliche Assistenz ist eine Hilfe für Menschen mit Behinderung in verschiedenen Bereichen des Alltagslebens – zum Beispiel im Haushalt, bei der Arbeit, in der Schule oder auch bei Freizeitaktivitäten.

Ziel der Persönlichen Assistenz ist es, die Fremdbestimmung einzugrenzen und gleichzeitig die Teilhabe am Leben zu fördern. Dadurch können Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben führen. Sie entwerfen die persönliche Assistenz nach ihren eigenen Vorstellungen und gestalten selbst zeitlich, örtlich und inhaltlich die Rahmen der Assistenzleistung.

Persönliche Assistenz bietet eine Reihe von Vorteilen nicht nur für behinderten Menschen, sondern auch für Assistent*innen oder Helfer*innen (meist Laienhelfer). Dazu gehören z.B. eine individuelle Einarbeitung in alle anfallenden Tätigkeiten, flexible Arbeitszeiten und das Ausüben einer sozialversicherten Tätigkeit mit Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Eine fachliche Pflegeausbildung oder ein pädagogisches Studium ist nicht notwendig. Die wichtigste persönliche Vorraussetzung für diese Arbeit ist vielmehr eine offene und nicht bevormundende Einstellung zu Menschen mit Behinderung.
Die Anstellung als persönliche Assistenz kann als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder geringfügige Beschäftigung (Minijob) erfolgen.

Der Bruttostundenlohn für persönliche Assistent*innen ist bundesweit nicht einheitlich. Er richtet sich nach den Zahlungssätzen der zuständigen Kostenträger.

Die Dauer und der Zeitpunkt der Arbeitszeit richtet sich nach dem Assistenzbedarf von behinderten Arbeitgeber*in, der zeitlichen Flexibilität von persönlichen Assistent*in und den getroffenen Vereinbarungen mit jeweiligen Arbeitgeber*in.

Persönliche Assistent*innen können in den Bereichen Beruf, Alltag und Freizeit helfen. Zum Beispiel für: Besuch von Kindergarten oder Kita, Schul- und Hochschulbesuch, Arbeit, Pflege, Wohnen, Freizeitgestaltung (Ausflüge, Theater, Kino, Museum, Urlaubs-Begleitung), Erwachsenenbildung (Begleitung bei Kursen der Volkshochschule), Hilfen für Eltern mit (geistiger) Behinderung und ihre Kinder.

Die Aufgaben der persönlichen Assistent*innen sind je nach den Bedürfnissen und der Art der Behinderung der Arbeitgeber*innen sehr unterschiedlich und vielfältig: von kleinen Botengängen über Hilfen bei der Kommunikation; die Begleitung zur Schule oder am Arbeitsplatz sowie bei Ausflügen oder im Urlaub; bis hin zur Betreuung rund-um-die-Uhr.

 

Meistens gehören jedoch folgenden fünf Bereiche dazu:

  • Hilfe bei der Körperpflege (z. B duschen, kämmen, Zähne putzen)
  • Mobilitätshilfen (z.B. Hilfe beim Ein- und Aussteigen in den Rollstuhl)
  • Hauswirtschaftliche Hilfe (z. B kochen und putzen)
  • Nachtbereitschaft (z.B. umlagern im Bett)
  • Begleitung bei Aktivitäten in Beruf und Freizeit.